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ArbG Minden, 20.03.2009 - 1 BV 21/07 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Minden, 20.03.2009 - 1 BV 21/07
- LAG Hamm, 17.07.2009 - 10 TaBV 33/09
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 17.07.2009 - 10 TaBV 33/09
Widerruf nicht gewollter Antragsrücknahme; Eingruppierung von Menüassistentinnen; …
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 20.03.2009 - 1 BV 21/07 - wird zurückgewiesen.Die Arbeitgeberin beantragt, soweit das Verfahren nicht erledigt ist, den am 20.03.2009 verkündeten Beschluss des Arbeitsgerichts Minden - 1 BV 21/07 - abzuändern und die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung der Arbeitnehmerinnen H3 H4, B3 B4, E1 K1, H5 L1 in die Entgeltgruppe 2 TVöD zu ersetzen.
- ArbG Cottbus, 02.07.2008 - 5 Ca 470/08
Körperliche Gewalt gegen ein Kind rechtfertigt außerordentliche Kündigung einer …
In dem daraufhin von dem Beklagten vor dem Arbeitsgericht Cottbus eingeleiteten Beschlussverfahren wurde die Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung der Klägerin mit Beschluss vom 14.02.2008 (Aktenzeichen 1 BV 21/07) ersetzt.